Wir freuen uns immer über neue Mitglieder!
Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, oder für eine Saison einen Gastliegeplatz wünschen, so sprechen Sie uns gerne an!
Nachfolgend haben wir einige Informationen zusammengestellt, die für eine Gastmitgliedschaft bzw. einen Gastliegeplatz wichtig sind.
- Vor einer festen Mitgliedschaft im Segelclub Möhnesee Süd ist eine Gastmitgliedschaft üblich. Frühestens nach einem Jahr, spästestens aber nach zwei Jahren kann dann die feste Mitgliedschaft
beantragt werden. Diese Zeit ist dafür gedacht, sich gegenseitig kennen zu lernen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich an Vereinsaktivitäten zu beteiligen.
- Als Gastmitglied und Bootseigner an unserer Steganlage erhalten Sie durch unseren Stegwart einen zugewiesenen Liegeplatz. Unsere Steganlage ist mit einem Tor verschlossen. Selbstverständlich
erhalten Sie als Gastlieger einen Stegschlüssel, um an Ihr Boot zu kommen.
- Um auf dem Möhnesee mit Ihrem Boot zu segeln, benötigen Sie eine Zulassung durch den Ruhrverband. Für Segelboote ist eine Bootsmarke erforderlich. Verwenden Sie zusätzlich einen Elektromotor,
benötigen Sie auch eine Motormarke bzw. eine Kombimarke. Nähere Informationen finden auch in der Freizeitverordnung des Ruhrverbandes.
- Auf den Talsperren des Ruhrverbandes sind nur bestimnte Unterwasseranstriche für die Boote zugelassen. Als Bootseigner müssen Sie eine Antifouling- Erklärung dazu abgeben.
- Als Gastlieger sollten Sie über eine Bootshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 € verfügen und natürlich einen gültigen Segelschein besitzen.
Nachfolgend finden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft sowie auf eine Gastmitgliedschaft:
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch vorab telefonisch zur Verfügung:
Thomas Runtemund
1. Vorsitzender
Mob. +49 (0) 171 - 64 65 476
eMail: Thomas Runtemund
oder
Martin Kaiser
Sportwart
Mob. +49 (0) 176 - 47 56 40 70
eMail: Martin Kaiser